Kapitel in diesem Beitrag:
Die Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union, kurz: DSGVO, soll Internetnutzern in der EU mehr Rechte an ihren Daten sowie mehr Transparenz beim Umgang mit selbigen bieten. Natürlich bringt das für einzelne Webseiten- und Webdienstbetreiber sowie Unternehmen die direkt oder indirekt im Web aktiv sind, eine Menge Aufwand mit sich. So rotieren gerade viele Firmen und Web-Dienstleister, um Webseiten und Dienste zu aktualisieren, Datenschutzerklärungen zu aktualisieren und rechtssichere Cookie-Hinweise einzubinden. Auf der anderen Seite stehen Unternehmen, Kanzleien und Nutzer, die nur darauf gewartet haben, die ersten DSGVO-Abmahnungen in Umlauf zu bringen. Entsprechende Meldungen liegen bereits vor.
Die ersten DSGVO-Abmahnungen machen die Runde und es werden für Google Web Fonts, Like- und Share-Buttons sowie aufgrund anderer Kleinigkeiten nicht nur die Global Player angezählt. Meldungen, Tipps und meine Meinung findet ihr in diesem Beitrag!
„Abmahnung wegen fehlender Datenschutzerklärung“, „Abmahnung wegen eingebundenen Google Fonts“, „Abmahnung wegen falscher Einbindung von Google Analytics“ – diese und weitere Überschriften kann man nun nach eineinhalb Wochen schon in den unterschiedlichsten Medien und Fachpublikationen lesen. Die damit im Vorfeld als unwahrscheinlich abgetane Abmahnungs- und Klagewelle nimmt also doch Fahrt auf. Und entgegen der Annahmen vieler Webseitenbetreiber und selbsternannter Experten trifft es auch nicht nur die großen Unternehmen und Global Player. Selbst wegen Like- und Share-Buttons von Facebook gibt es Abmahnungen.
Ohne Plugin: Cookie-Hinweis auf eigener Webseite einbauen
Im Folgenden habe ich euch ein paar Quellen mit Meldungen, Tipps und Herangehensweisen zum Thema DSGVO-Abmahnungen aufgelistet. In der ersten Quelle von E-Recht24 sind mehrere Fälle einer DSGVO-Abmahnung aufgelistet. Der jeweilige Sachverhalt wird dargestellt und unter der Überschrift „Was zu tun ist“ wird aufgeführt, welche Schritte die Betroffenen gehen sollten. Behandelt werden die oben genannten Fälle.
Als Web-Dienstleister, der aufgrund der EU-DSGVO alle Hände voll mit der Aktualisierung von Kunden-Webseiten und eigenen Projekten zu tun hat, bilde ich mir natürlich meine eigene Meinung zu Verordnung, Inhalt, Durchsetzung und Abmahnungen. Dabei finde ich das Gesetz- und Regelpapier an sich begrüßenswert, nur hätte es etwas realitätsnäher sein können. Was mich besonders an der Sache stört:
Aus meiner Sicht ist die EU-DSGVO eine gute Idee gewesen, die leider durch Unwissen der Entscheider wieder am Ziel vorbei gegangen ist. Hätte man hier vielleicht mal Personen aus dem Hosting-Bereich oder kleinere und größere Webseitenbetreiber mit ins Boot geholt, wäre sicher eine intelligentere und alltagstauglichere Lösung raus gekommen.
Mehr dazu: EU-Datenschutz für Blogger
Jens betreibt das Blog seit 2012. Er tritt für seine Leser als Sir Apfelot auf und hilft ihnen bei Problemen technischer Natur. Er fährt in seiner Freizeit elektrische Einräder, fotografiert (natürlich am liebsten mit dem iPhone), klettert in den hessischen Bergen rum oder wandert mit der Familie. Seine Artikel beschäftigen sich mit Apple Produkten, Neuigkeiten aus der Welt der Drohnen oder mit Lösungen für aktuelle Bugs.
2 Kommentare
Hallo
Gab es jemals eine erfolgreiche Abmahnung, weil jemand keine Hinweise auf Cookies eingeblendet hat?
Danke
Hallo Martin! Ja, definitiv. Das letzte Urteil ist vermutlich hier zu lesen https://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/11517-eugh-urteil-like-button-cookies.html
Das zeigt, dass der Cookie-Hinweis nicht einmal ausreicht, sondern dass man explizit eine Zustimmung vom Besucher einholen muss, um einen Cookie zu setzen. Aber wenn man aktuell im Web unterwegs ist, wird das so gut wie nirgendwo umgesetzt… ich denke, es dauert, bis es mehr Urteile und Strafen gibt. Dann wird sich das rumsprechen.