Defekter Akku beim iPhone: Austausch aufgrund von Gewährleistung gilt über 2 Jahre!

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Wenn nach nicht einmal 2 Jahren der Akku eures iPhones defekt ist, dann greift vielleicht nicht mehr (wenn überhaupt) die Garantie Apples, dafür aber die Gewährleistung des Händlers. Ihr könnt also den Austausch des Akkus verlangen, solange ihr noch den Kaufnachweis habt und das Gerät keine Spuren von unsachgemäßer Behandlung aufweist. Alle Details zum Thema und den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung findet ihr im Folgenden.

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Ist euer iPhone Akku bis 2 Jahre nach dem Kauf defekt, dann greift nach BGB die Gewährleistung, die den Händler zu Reparatur oder Austausch verpflichtet. Bild: Johannes Domke / Sir-Apfelot.de

Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung

Bei der Garantie handelt es sich, wie man der Bedeutung des Worts schon entnehmen kann, um ein Funktions- und / oder Haltbarkeitsversprechen. Der Hersteller verspricht also für eine bestimmte Zeit, dass das gekaufte Gut funktionieren oder halten wird. Die Garantie ist dabei mehr oder weniger freiwillig und kann vom Zeitraum her weit unter der Gewährleistung liegen.

Die Gewährleistung kann man im Gegensatz zur Garantie als Mängelbürgschaft oder Mängelhaftung ansehen. Sie ist gesetzlich festgelegt und auf 2 Jahre nach Neukauf des Artikels ausgelegt. Die Gewährleistung wird aber nicht vom Hersteller, sondern vom Händler gegeben. Deshalb muss dieser kontaktiert werden, wenn euer iPhone Akku defekt ist. Das Gleiche gilt natürlich auch für andere Teile des Smartphones.

Welche Rechte und Pflichten ergeben sich aus der Gewährleistung?

Nach deutschem Recht (s. BGB) ist der Händler in den 2 Jahren nach Kauf des Artikels zu Gewährleistungsaktionen daran verpflichtet. Je nach Mängel greift dann die Nacherfüllung, die Reparatur, der Ersatz, etc. Hinzu kommt, dass der Händler in den ersten 6 Monaten bei Verdacht auf unsachgemäße Nutzung selbige nachweisen muss. Nach diesem halben Jahr liegt die Beweislast beim Kunden. Hinweise auf Stürze oder den Versuch, das Gerät zu öffnen, wirken sich hier negativ aus.

Defekter Akku beim iPhone: So wird die Gewährleistung geltend gemacht

Ihr habt nun also ein iPhone, bei dem der Akku nur noch ein paar Stunden hält, nach dem Laden direkt auf eine geringe Kapazität springt oder andere Zicken macht? Dann greift in besagten 2 Jahren die Gewährleistung. Ihr sucht also euren Kaufnachweis (Kassenbon, Rechnung, etc.) heraus und kontaktiert den Händler. Habt ihr direkt im Apple Store bestellt, dann kontaktiert ihr Apple. Wart ihr in einem Elektronikhandel oder einem nicht virtuellen Apple Store, dann geht ihr dorthin.

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Die Gewährleistung in den ersten 2 Jahren bringt den Austausch des defekten iPhone Akkus. Bildquelle: ifixit.com

Reparatur, Rückgabe, Austausch: Das kann man verlangen

Ihr geht nun also zum Händler oder nehmt mit ihm Kontakt auf. Was dieser euch, rechtlich gesehen, erst einmal anbieten kann und darf, sind bis zu zwei Reparaturen. Erst dann könnt ihr den Austausch des Geräts verlangen. Sollte auch das keine Besserung bringen, dann habt ihr die Möglichkeit, vom Kauf zurück zu treten euer Geld zurück zu bekommen.

Es gilt also kurz gesagt diese Reihenfolge: Mängel feststellen, Kaufnachweis suchen, Händler kontaktieren und Gewährleistung anzeigen, Gerät zur Reparatur einreichen (ggf. zweimal), Gerät austauschen lassen, Geld zurückbekommen. Wenn ihr nicht den ganzen Weg gehen müsst, ist das natürlich von Vorteil. Aber gerade beim iPhone Akku sollte die erste Reparatur schon den gewünschten Effekt bringen.

Fazit zu defekten Akkus beim iPhone und zur Gewährleistung

Hersteller von Elektronikgeräten und so auch Apple geben keine Garantie auf den Akku und andere Verschleißteile. Jedoch greift die Gewährleistung, sodass ein defekter iPhone Akku in den ersten zwei Jahren ausgetauscht werden kann – kostenfrei. Dazu müsst ihr euch an den Händler wenden, bei dem ihr das Smartphone gekauft habt.

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6 Kommentare zu „Defekter Akku beim iPhone: Austausch aufgrund von Gewährleistung gilt über 2 Jahre!“

  1. Herr Einzelhandel

    Was für ein Schwachsinn ! Gewährleistung bzw. Mängelhaftung des Herstellers gilt nur wenn der Mangel bereits bei Kauf bestanden hat! Hinzu kommt dass nach 6 Monaten die Beweispflicht beim Käufer liegt! Dein Akkutausch auf Gewährleistung kannst du also vergessen! Außer du schaffst es bei einem Verschleißteil, wie es der Akku nun mal ist, nach knapp 2 Jahren zu beweisen dass er bereits bei Kauf Mindestens unter 50% der normalleistung lag.

    1. Hallo Herr Einzelhandel,
      danke für den Kommentar, ausgenommen der Bezeichnung als „Schwachsinn“ natürlich. Wenn der Akku im Laufe der Zeit rumspinnt und nicht mehr so agiert wie es baugleiche Akkus zum gleichen Nutzungszeitpunkt tun, dann kann man schon davon ausgehen, dass der Mangel bereits von Anfang an bestand (s. sog. „Keimtheorie“).
      Dass nach einem halben Jahr der Kunde die Beweislast trägt, wurde im Artikel durchaus artikuliert: „Nach diesem halben Jahr liegt die Beweislast beim Kunden.“
      Ich verstehe also die Aufregung nicht.
      Die besten Grüße und weiterhin viel Spaß bei Sir-Apfelot.de!

      1. Der Sachverhalt ist, das der Kunde nach 6 Monaten die Anhänglichkeit des Mangels BEWEISEN muss. Ein „er muss ja von Anfang an defekt sein“ ist da absolut nicht ausreichend. Ein Akku kann durch Hitze oder Kälte beeinflusst werden. Arbeitet der Besitzer zum Beispiel in einer sehr heißen Umgebung und hat dort sein iPhone dabei, wird der Akku auch eher verschleißen.

        Es ist also nicht damit getan zu sagen das Gerät hat keine optischen Mängel, daher ist es anfänglich. Der Kunde muss es nachweisen, z.b. mit einem Gutachten.

        1. Also laut meiner Recherche und Aussage der Verbraucherzentrale NRW MUSS der Akku, wenn er fest verbaut ist (wie beim iPhone) 2 Jahre halten. Beim iPhone war der Beweis nicht schwer, da der Apple Support übers Internet einen Hardware-Test von meinem iPhone machen konnte. In der Auswertung haben sie dann gesehen, dass der Akku tatsächlich defekt war. Und wie man an dem Austauschprogramm der iPhone-6-Akkus sieht, war hier ja auf breiter Front was im Argen. Trotzdem: Wenn Apple nicht ehrlich gewesen wäre und den fehlerhaften Akku eingestanden hätte, wäre es für mich wohl schwer geworden, den Defekt zu beweisen.

  2. Mein iPhone 6 konnte nach 13 Monaten, ein Monat nach Ende der Apple-Garantie, nicht mehr eingeschaltet werden. Es ist mit Sicherheit der oben beschriebene Aku-Defekt. Telekom würde aktiv werden, wenn Apple bestätigt, dass der Fehler bereits nach Auslieferung vorhanden war. Dieses bestätigt Apple nicht, da die Geräte-Nr. nicht in der Rückrufliste für das iPhone 6S steht und eine Rückruflste für das iPhone 6 gibt es nicht. Im 6er ist sicher der gleiche Akku, wie im 6 S.
    Aus Ihrer Darstellung oben, und aus den Apple-Internetseiten geht hervor, dass dieser Fehler bereits bei Auslieferung vorhanden war. Nasch 13 Monaten ist es für mich jedoch nicht beweisbar. Ich werde mich daher dem unseriösen 12-Monate Gewärleistungs-Richtlinien von Apple beugen müssen.

    1. Hallo Dinsel! Hast du das iPhone mal über Nacht am Ladekabel gelassen? Manchmal ist der Akku tiefentladen und braucht tatsächlich einige Stunden, bis er wieder soweit ist, dass man das iPhone starten kann. Wenn das nicht der Fall ist, würde ich trotz der 13 Monate mal bei Apple anrufen und freundlich nachfragen. Mein iPhone 6 haben sie getauscht. Und wenn du dir irgendein neues Gerät holst, würde ich eine Apple Care dafür kaufen. Manchmal sind die Leute bei Support von Apple dann so kulant, dass sie die Apple Care für ein anderes Produkt sehen und für das defekte Gerät nutzen. Aber das liegt vermutlich im Spielraum der jeweiligen Person, die man an der Strippe hat. Ich drücke dir die Daumen, dass es irgendwie klappt! LG!

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