„Echtes“ Sideloading: iOS-Apps können bald von Webseiten geladen werden

Innerhalb der Europäischen Union wird ein iOS-Update, das Apple noch im Frühling 2024 zur Verfügung stellen wird, dafür sorgen, dass man iPhone-Apps direkt von der Webseite der Developer laden kann. Das teilte das Unternehmen heute in einem News-Beitrag seines Developer-Blogs mit. Neben dem offiziellen App Store und alternativen App-Marktplätzen soll der Web-Vertrieb den Entwickler/innen mehr Flexibilität bieten. In der Überschrift habe ich „echtes“ Sideloading aber in Anführungszeichen geschrieben, weil das Web-Angebot nur mit Apple-Autorisierung und Apple-API funktioniert. Diese sowie weitere Regeln sorgen zwar für mehr Sicherheit, schränken aber auch ein.

Nach einem für den Frühling 2024 angekündigten iOS-Update kann man iPhone-Apps auch über Developer-Webseiten herunterladen. Allerdings gibt es viele Punkte, die man für den Web-Vertrieb der eigenen Software beachten muss.
Nach einem für den Frühling 2024 angekündigten iOS-Update kann man iPhone-Apps auch über Developer-Webseiten herunterladen. Allerdings gibt es viele Punkte, die man für den Web-Vertrieb der eigenen Software beachten muss.

So wird das iPhone-Sideloading aussehen

Mit App Store Connect können Entwickler/innen signierte Binärdaten von Apple herunterladen und auf ihrer Webseite für den App-Vertrieb bereitstellen. Um Apps dann von einem iPhone aus von der Developer-Webseite zu installieren, müssen Nutzer/innen das Angebot zunächst in den Einstellungen ihres iPhones für die Installation freigeben.

Bei der Installation einer App werden dann in einem Datenblatt jene Informationen angezeigt, die von Developer-Seite an Apple zur Überprüfung übermittelt wurden – z. B. der Name der App, der Developer-Name, die App-Beschreibung, Screenshots und die Altersbewertung. So soll sichergestellt werden, dass man sich ein Bild davon machen kann, was man da eigentlich herunterlädt.

Straffe Regeln, zwei Jahre Mitgliedschaft und 1 Mio. Downloads

Apple wäre nicht Apple, wenn interessierten Entwickler/innen nicht ordentlich viele Steine in den Weg geschüttet würden. Denn der Vertrieb der eigenen App über die eigene Webseite klappt nur, wenn man neben der oben genannten Verknüpfung mit App Store Connect auch noch viele andere Punkte abhaken kann.

Einige sind für den Schutz der Nutzer/innen durchaus sinnvoll. Andere sind jedoch eine starke Einschränkung und zielen scheinbar darauf ab, das Angebot nur für jene Leute und Unternehmen zuzulassen, die bereits eine User-Basis im App Store haben und deshalb schwer von dort wegkommen. Unter anderem gilt folgendes:

  • Die Developer müssen am kostenpflichtigen Apple Developer Program teilnehmen und einen Firmensitz in der EU haben.
  • Die Mitgliedschaft im Apple Developer Program muss für mindestens zwei aufeinanderfolgende Jahre unbescholten („of good standing“) bestanden haben.
  • Es muss eine App vorliegen, die im vorangegangenen Kalenderjahr innerhalb der EU mehr als eine Million jährliche Installationen (aus dem App Store) auf iOS-Geräten vorweisen konnte.

Bis auf den Firmensitz in der EU und den bisher unbescholtenen Ruf empfinde ich diese drei Punkte als unnötige Hürden. Wer gerade erst mit dem eigenen App-Angebot startet oder eben bisher nur wenige Downloads vorzuweisen hatte, hat keine Chance, vom App Store auf das Web-Angebot umsteigen zu können.

Hier kann man Apple wahrscheinlich, ohne zu viel hinein zu interpretieren, vorwerfen, dass man die Sideloading-Entwicklung künstlich eindämmen will. Außerdem kann Apple damit zukünftig behaupten, dass es immer noch viel Neu-Zulauf und kleine Developer im App Store gibt – und so mit selbst aufgebauten Zahlenspielen gegen den Web-Vertrieb argumentieren. Man soll eben nur der Statistik trauen, die man selbst gefälscht hat…

Nun aber zu den Punkten, die für den Schutz der iPhone-User durchaus sinnvoll sein können. Denn Developer müssen, nebst anderen Sachen, den folgenden Punkten zustimmen:

  • Es dürfen auf der Webseite nur Apps aus dem eigenen Developer Account angeboten werden.
  • Auf Anfragen von Apple muss schnell geantwortet werden, vor allem wenn es um betrügerisches, schädliches oder illegales Verhalten bzw. um Dinge wie Sicherheit, Datensicherheit und Privatsphäre der User geht.
  • Es müssen transparente Datenschutzerklärungen veröffentlicht werden, sodass User wissen, ob respektive wie ihre Daten gesammelt und verarbeitet werden.
  • Auf das Angebot anwendbares Recht muss befolgt werden, auch und vor allem im Hinblick auf die Datenschutzgrundverordnung, den Digital Services Act, Verbraucherschutzgesetze und lokale Gesetze.
  • Man muss in der Lage sein, behördliche oder anderweitige Aufforderungen zur App-Löschung zu handhaben.

Auch hier kommt die „Core Technology Fee“ zum Einsatz

Wie auch im App Store oder in alternativen App-Marktplätzen sind eine Million jährliche Erstinstallationen über den Web-Vertrieb gebührenfrei. Werden aber mehr als eine Million Installationen erreicht, dann kommt die „Core Technology Fee“ genannte Gebühr zum Tragen. Diese beträgt 0,50 Euro für jede weitere Erstinstallation der letzten zwölf Monate.

Gemeinnützige Organisationen, akkreditierte Bildungseinrichtungen oder staatliche Stellen mit Sitz in der EU, denen eine Gebührenbefreiung gewährt wurde, sind derweilen von der jährlichen Mitgliedsgebühr für das Apple Developer Program sowie auch von der der Core Technology Fee befreit. Der richtige Umgang mit Steuern, deren Ausweisung und Einnahme, ihre Meldung und Zahlung, obliegt den Developern.

Quellen für die weitere Recherche

Wenn euch das Thema interessiert bzw. ihr euch für euer App-Angebot weiter dazu belesen wollt, dann schaut euch mal diese Apple-Seiten an:

  • Developer Blog „More options for apps distributed in the European Union“: Hier lesen
  • Developer Support „Getting ready for Web Distribution in the EU“: Hier lesen
  • Developer Support „Understanding the Core Technology Fee“: Hier lesen
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