Meta Glasses: Vorerst kein Verbot seitens der Bundesnetzagentur

Ende Juli hieß es noch, dass die von Meta angebotenen Kamerabrillen in Deutschland verboten werden könnten. Die Aussage wurde damals vom Hamburger Datenschutzbeauftragten, Thomas Fuchs, getroffen. Er ist bundesweit für Meta zuständig. Die letztendliche Entscheidung musste aber die Bundesnetzagentur treffen. Und diese gibt sich mit der Hinweis-LED der Brillen zufrieden. Somit bleiben die „Spannerbrillen“ vorerst legal.

Das Gegenüber als Content: Meta Glasses ermöglichen das heimliche Aufnehmen von anderen Leuten. Die Bundesnetzagentur gibt sich mit der Hinweis-LED der Brillen zufrieden.
Das Gegenüber als Content: Meta Glasses ermöglichen das heimliche Aufnehmen von anderen Leuten. Die Bundesnetzagentur gibt sich mit der Hinweis-LED der Brillen zufrieden.

Darum geht es: Heimliche Fotos und Videos mit Metas Brillen

Die Smart Glasses und KI-Brillen von Meta, die u. a. in Kooperation mit Ray-Ban angeboten werden, sind in den letzten Monaten immer wieder Inhalt von Negativschlagzeilen gewesen. Vor allem, weil es Meta versäumt hatte, von Anfang an eine Überprüfung der Sichtbarkeit der Hinweis-LED zu implementieren.

Mit einer abgeklebten oder zerstörten LED konnte also ohne Probleme gefilmt werden. Zwar hat Meta mitgeteilt, diesen Makel ab der zweiten Generation der Brillen mit einem Softwareupdate zu beheben. Aber der Schritt kommt viel zu spät. Der Schaden ist vielerorts schon angerichtet. In Deutschland und weiteren Ländern sind heimlich gemachte Aufnahmen im Internet gelandet.

Das weiß Meta nur zu gut. Immerhin hat der Anbieter der „Pervert Glasses“ bzw. „Spannerbrillen“ für seine Plattform Instagram angekündigt, dass „Pickup Artist“-, „Rizzfluencer“-, „Prank“- und ähnliche Inhalte gelöscht sowie die entsprechenden Nutzer gesperrt werden. Nur bringt das nichts, denn Instagram ist nicht die einzige Videoplattform im Internet. Meta hat keine Gewalt über YouTube, TikTok und Co.

So viel zum Hintergrund, warum ein Verbot der Meta-Brillen in Betracht gezogen wurde.

Aufnahme-LED an der Brille reicht der Bundesnetzagentur als Kenntlichmachung

Ein Verbot wäre dann möglich gewesen, wenn die Bundesnetzagentur anerkannt hätte, dass die Meta Glasses eine Kamera darstellen, die als Alltagsgegenstand getarnt ist. Solche Überwachungskameras sind in Deutschland nämlich verboten, vom Verkauf über den Besitz hin zur Nutzung. Doch die Bundesnetzagentur meint nicht, dass die Meta Glasses eine Kamera als Sonnenbrille tarnen.

Ihr reicht die Hinweis-LED, deren Abkleben oder Zerstören in der Vergangenheit mehrfach dafür gesorgt hat, dass Leute unwissentlich gefilmt werden konnten. Unzählige Videos und Berichte von Betroffenen im Netz zeigen dies unmissverständlich auf. Zudem ist die Entscheidung mit Blick auf weitere Einsatzmöglichkeiten, die Meta in Betracht zieht, viel zu kurzsichtig.

Meta arbeitet an automatischer Erkennung und Aufnahme von Personen

Denn Meta arbeitet bereits an einer Technologie für die dauerhafte Wahrnehmung der Umgebung durch die KI in den Brillen. Damit soll aber nicht die Umwelt analysiert werden, sondern ganz klar Personen, deren Körpersprache und ihre Gesichter. Die Analyse von Bekannten und Fremden geht mit der Erstellung, Speicherung und Verwertung von Videoaufnahmen einher.

In dem Patent (s. Link im vorigen Absatz) wird aufgezeigt, dass die KI-Kamera automatisch Videos aufnimmt und speichert – im gezeigten Beispiel von einer Dinnerparty. Werden positive Gesten oder eine positive Mimik erkannt und die Situation als erinnerungswürdig analysiert, speichert die Brille die Begebenheit. Ich kann mir kaum vorstellen, dass dabei die LED die ganze Zeit leuchten wird.

Eine Petition gegen Kamerabrillen gibt es hier: „Du bist kein Content: Spanner-Brillen verbieten!“ bei WeAct.

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