Für Päckchen und Pakete unter 150 Euro Warenwert fällt ab heute an der EU-Grenze pauschal eine Einfuhr- bzw. Zollgebühr von 3 Euro pro Warengruppe an. Mit diesen zusätzlichen Kosten soll die Billigwaren- und Paketflut von Shops wie Temu, AliExpress, Shein, Amazon Haul und Co. eingedämmt werden. Zudem soll der lokale Markt wieder gestärkt werden.

Ab 1. Juli 2026: Pauschaler Zoll auf günstigere Pakete
Bisher konnten Pakete unter 150 Euro Warenwert kostenfrei in die EU eingeführt werden. Dies haben verschiedene Billig-Shops aus dem EU-Ausland allerdings auf extreme Art ausgenutzt.
Nicht nur wurde der Markt mit qualitativ minderwertiger Billigware und Fake-Produkten geschwemmt; auch wurden Bestellungen über 150 Euro Gesamtwert einfach auf mehrere kleine Pakete aufgeteilt, um eine kostenlose Einfuhr zu erwirken.
Ab dem heutigen 1. Juli 2026 gilt allerdings, dass auch Zoll auf günstigere Pakete gezahlt werden muss. Für Pakete und Päckchen, deren Warenwert mit unter 150 Euro angegeben wird, gilt ein pauschaler Betrag von 3 Euro pro Warengruppe.
Was bedeutet „pro Warengruppe“ beim neuen EU-Einfuhrzoll?
Auf dem Paket muss angegeben sein, was sich darin befindet und welchen Wert die einzelnen Produkte haben. So lassen sich die verschiedenen Warengruppen, etwa Technik, Bekleidung, Spielwaren, etc. ermitteln.
Enthält ein Paket etwa eine Hose, ein Ladegerät und ein Spielzeug, dann sind dies insgesamt drei Warengruppen. Für die Einfuhr des Pakets werden also 9 Euro Zoll berechnet.
Was vielleicht bei Mode und ähnlichen Artikeln nicht weiter schlimm ist, kann bei Billigartikeln wie Handyhüllen, Plastikschmuck, Spielzeug und Co. schon einen erheblichen Aufpreis bedeuten.
Shops können die Kosten übernehmen, aber auch weiterreichen
Man kann davon ausgehen, dass Shops wie Temu, AliExpress, Shein und so weiter die Mehrkosten nicht übernehmen werden. Schon gar nicht bei Euro-Artikeln.
Zwar sind sie als Verkäufer und Importeure für die Zahlung von Einfuhrgebühren und Zoll verantwortlich. Diese Kosten können von den Shops aber auch an die Kundinnen und Kunden weitergereicht werden, so wie es DHL, FedEx, UPS und Co. auch machen.
Man kann davon ausgehen, dass die neue pauschale Zollgebühr von 3 Euro pro Warengruppe direkt von jenen Leuten gezahlt werden muss, die die Ware bestellt haben und in Empfang nehmen. Das Ziel, dass mehr über Billigbestellungen nachgedacht wird, könnte damit erreicht werden.
Warum gibt es die neue 3 Euro Zollabgabe?
Laut der EU-Kommission wurden allein 2025 rund 5,9 Milliarden Sendungen mit angeblich weniger als 150 Euro Warenwert in die EU eingeführt. Also mehr als 16,16 Millionen Päckchen und Pakete am Tag. Etwa 90 Prozent dieser Warensendungen stammten aus China und waren direkt an die Verbraucherinnen und Verbraucher adressiert.
Nicht nur stellt dies einen massiven Mehraufwand für die Einfuhr- und Lieferinfrastruktur dar. Auch wird die Kontrolle der importierten Waren dadurch erschwert. Nicht selten gelangen durch Billig-Shops aus Nicht-EU-Ländern Waren in die Haushalte, die nicht den EU-Standards entsprechen.
Das heißt unter anderem, dass Technik schlecht abgesichert sein und Brände auslösen kann. Es kann aber auch heißen, dass Kinderspielzeug giftige Stoffe enthält oder mit ungesunder Farbe lackiert wurde. Mode kann zudem mit gefährlichen Chemikalien versetzt sein, die zum Färben, Bleichen oder für andere Behandlungen genutzt wurde.
Um die Einfuhr von Waren ohne EU-Standards einzudämmen und langfristig die Kosten für eine stärkere Kontrolle decken zu können, wurden die neuen Zollkosten von 3 Euro eingeführt.
Kritik an der neuen Einfuhrpauschale
Generell lässt sich also gut nachvollziehen, warum es die neuen Zusatzkosten gibt. Jedoch fallen sie pauschal für alle Sendungen von außerhalb der EU an und treffen damit nicht nur die Verursacher der Billig-Paketflut. Auch Sendungen aus anderen Nicht-EU-Ländern, die qualitativ hochwertige und zu normalen Preisen gehandelte Ware enthalten, sind betroffen.
Gibt es Pläne für weitere Zoll- und Einfuhrkosten?
Ja, die gibt es. Neben den 3 Euro Zoll-Pauschale, die ab dem heutigen 1. Juli 2026 anfallen, ist zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Planung.
Die Bearbeitungsgebühr für in die EU eingeführte Waren soll die steigenden Kosten der Zollbehörden ausgleichen. Sie soll auf den Mindestkosten fußen, welche bei den Zollbehörden für die Warenverarbeitung entstehen, und zum 1. November 2026 eingeführt werden.
Wird der Betrag für den EU-Warenimport nochmal angepasst?
Davon kann man ausgehen. Die 3 Euro Zoll-Pauschale für Pakete unter 150 Euro Warenwert gilt als Übergangslösung. Zudem wird aktuell eine EU-Zollbehörde eingerichtet, welche für die Mitgliedsstaaten als zentrale Einfuhrstelle agieren soll. Die Arbeit in einigen Bereichen wird schon 2027 aufgenommen.
Ab 2028 beginnt dann der Aufbau eines zentralen Hubs (EU-Zolldatenplattform) für den elektronischen Handel. Unternehmen außerhalb des elektronischen Handels werden ab 2031 in die Zolldatenplattform aufgenommen.
Schließlich soll 2034 die Datenplattform auf alle Wirtschaftsbeteiligten ausgeweitet werden. Sie ist dann der einzige und verpflichtend zu nutzende EU-Zolleingangspunkt (Quelle). Man kann davon ausgehen, dass bis dahin nochmal Anpassungen an den Zollgebühren vorgenommen werden.
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Johannes ist selbstständiger Redakteur und Texter. Seit über 10 Jahren schreibt er regelmäßig für Sir Apfelot.








