Reality One: Markenname für Apples VR/AR-Headset gesichert?

In der Gerüchteküche steht in letzter Zeit immer wieder das von der Fachpresse und von Investor/innen erwartete VR/AR- bzw. MR-Headset von Apple auf dem Speiseplan. Mit Virtual Reality (VR) und Augmented Reality (AR) in einem Gerät soll das für Januar 2023 erwartete Apple-Headset Erlebnisse im Bereich Mixed Reality (MR) liefern können. Und während mit realityOS der Name für das Betriebssystem schon länger feststehen soll, so war bisher der Name für das Device selbst noch unbekannt. Allerdings soll nun eine Strohfirma Apples die Namen „Reality One“, „Reality Pro“ und „Reality Processor“ als Marken angemeldet haben. 

Apple scheint sich für sein VR/AR-Headset den namen Reality One greifen zu wollen. Dieser und weitere Reality-Markennamen wurden zumindest von einer Strohfirma eingereicht und müssen noch bestätigt (bzw. abgelehnt) werden.
Apple scheint sich für sein VR/AR-Headset den namen Reality One greifen zu wollen. Dieser und weitere Reality-Markennamen wurden zumindest von einer Strohfirma eingereicht und müssen noch bestätigt (bzw. abgelehnt) werden.

Reality-Namen für verschiedene Geräte und Bauteile

Bei Reality One könnte es sich um den Namen des erwarteten VR/AR-Headsets handeln. Mit Reality Processor könnte das SoC (System on a Chip) gemeint sein, welches auf einem M2 Apple Silicon mit 16 GB Arbeitsspeicher aufbauen soll. Ob mit Reality Pro ein höherklassiges Headset gemeint ist (wie bei iPhone und iPhone Pro oder iPad und iPad Pro) oder ob es sich um einen weiteren Chip handelt – etwa für eine zusätzliche Videoberechnung für die hochauflösenden Displays im Headset sowie gleichzeitig für ein externes Display – das ist nicht ganz klar. Ebenfalls ist noch nicht zu 100 Prozent sicher, ob die Namen sich überhaupt durchsetzen können.

Markennamen sind Apple noch nicht zugesprochen worden

Denn wie Bloomberg in einem umfangreichen Artikel darlegt, so wurden die drei Markennamen bisher nur von einer Apple-Strohfirma in einen Bewerbungsprozess eingereicht. Laut dem Bloomberg-Artikel geschah dies etwa in den USA, in Kanada, in der EU, im UK, in Neuseeland, in Saudi Arabien, in Costa Rica und in Uruguay. Eingereicht wurden die Anfragen für die Markennamen von der Immersive Health Solutions LLC, wie u. a. hier bei Trademark Elite für den EU-Markt aufgezeigt wird. Als Trademark Correspondent für Deutschland wird dort außerdem die Rechtsanwaltsfirma HERBST | BRÖCKER aus Berlin gelistet. Ein interessantes Geflecht also, das bemüht wird, um Geräte vor dem Release mehr oder minder geheim zu halten.

Für was soll das Headset eigentlich gut sein?

In dem verlinkten Bloomberg-Artikel wird darüber spekuliert, dass bestimmte Apps wie Karten oder FaceTime für die virtuelle Umgebung herauskommen sollen. Und auch Filme oder Sportevents sollen mit dem Gerät konsumiert werden können. Hier erschließt sich mir aber der Mehrwert noch nicht. Apple hat auch noch keine Vorstöße in Richtung Metaverse (Was ist ein Metaverse / Metaversum?) oder ähnliche virtuelle Räume kommuniziert. Zwar gibt es mit dem RealityKit eine Entwickler/innen- und mit dem Reality Composer eine Nutzer/innen-Lösung für VR- und AR-Anwendungen, aber auch hier ist noch keine App oder Plattform wirklich bekannt. Möglich ist, dass das Apple MR-Headset vorerst einen medizinischen Nutzen finden wird. Das impliziert ja auch die Einreichung der Markennamen durch die Immersive Health Solutions LLC.

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