Sir Apfelot Wochenschau KW 5, 2024

Nicht nur startet heute der offizielle Verkauf des „Vision Pro“ genannten VR-Headsets von Apple in den USA, auch ist es wieder Zeit für eine neue Sir Apfelot Wochenschau. Dieses Mal zeige ich euch auf, welche Apple- und Tech-News mir in der Kalenderwoche 5 des Jahres 2024 aufgefallen sind. Mit dabei sind unter anderem diese Meldungen: Bundesnetzagentur-Sanktionen gegen mehrere Millionen Produkte, keine Strafbestände im Digital Services Act definiert, höhere Altersgrenze für Social Media, letztes MacBook Pro mit CD-Laufwerk ist „obsolet“, Apples 5G-Chip-Odyssee, Nachrichten rund um die Apple Vision Pro, und mehr!

In der Sir Apfelot Wochenschau für die Kalenderwoche 5 des Jahres 2024 gibt's u. a. diese Meldungen: Bundesnetzagentur-Sanktionen in 2023, Kritik am Digital Services Act der EU, Werbe-Freikauf bei Prime Video rechtswidrig, Neues zu homeOS, Vision Pro Erfahrungsberichte, und mehr!
In der Sir Apfelot Wochenschau für die Kalenderwoche 5 des Jahres 2024 gibt’s u. a. diese Meldungen: Bundesnetzagentur-Sanktionen in 2023, Kritik am Digital Services Act der EU, Werbe-Freikauf bei Prime Video rechtswidrig, Neues zu homeOS, Vision Pro Erfahrungsberichte, und mehr!

Bundesnetzagentur sanktionierte 2023 mehrere Millionen Produkte in 8.100+ Kategorien

Sowohl im stationären als auch im Online-Handel sanktionierte die Bundesnetzagentur Deutschlands letztes Jahr über 8.100 Gerätetypen. Die Gesamtzahl der Geräte belief sich dabei auf mehr als 73 Millionen Stück. Gegen sie vorgegangen wurde, weil sie nicht die gesetzlichen Mindestanforderungen an ihren Gerätetyp entsprachen und / oder erhebliche Mängel aufwiesen. Zwar ging man in 2022 gegen 100 weitere Gerätetypen (insgesamt über 8.200) vor, die Gesamtstückzahl belief sich aber lediglich auf 16 Millionen. Wenn euch die Marktüberwachung im Einzel- und Online-Handel sowie die Zusammenarbeit mit dem Zoll interessiert, dann gibt es hier die offizielle Pressemitteilung zum Thema.

Darin findet ihr zudem diese Tipps für den Einkauf in Online-Geschäften:

  • Bestellen Sie online bei seriösen und bekannten Quellen. Informieren Sie sich vorher über den Anbieter, beispielsweise bei den Verbraucherzentralen.
  • Prüfen Sie, ob eine Adresse in der EU angegeben ist, unter der Sie den Anbieter oder seinen Partner erreichen können. Diese Adresse muss auf dem Produkt oder seiner Verpackung, dem Paket oder in einem Begleitdokument angegeben werden.
  • Vergewissern Sie sich, dass Angaben zu allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie Widerrufs- und Rückgabebelehrungen vorhanden sind.
  • Prüfen Sie die Beschreibung des Produkts sorgfältig. Achten Sie insbesondere darauf, dass Hinweise auf eine deutschsprachige Bedienungsanleitung vorliegen.
  • Der Preis sollte im Vergleich zu Mitbewerbern plausibel sein.
  • Wenn Sie unsicher sind, stellen Sie dem Verkäufer Fragen zum Produkt. Seriöse Verkäufer beantworten Fragen zügig und gern.
  • Achten Sie darauf, dass der Steckertyp auch in Deutschland verwendbar ist.

Digital Services Act (DSA): Zu meldende Straftaten werden nicht benannt, “Datenflut” erwartet

Bereits mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) gab es Pläne, eine nationale Meldepflicht für Inhalte einzuführen, welche als strafrechtlich relevant angesehen werden können. Diese scheiterten zwar, könnten nun aber durch den EU-weiten Digital Services Act (DSA) umgesetzt werden. Dieser sieht in Artikel 18 vor, dass Plattformen den Verdacht auf Straftaten melden müssen, wenn entsprechende Inhalte die Sicherheit oder das Leben von Personen bedrohen könnten.

Da dies aber schwammig formuliert ist, keine klare Definition der Strafbestände gegeben wird und ein Missbrauch der Meldefunktion gepaart mit Übervorsicht der Plattformen eine Datenflut ans BKA bedeuten könnten, gibt es Protest gegen Artikel 18 des DSA. „‚Durch die mangelnde Definition und fehlende Klarheit für Diensteanbieter, in welchen Szenarien Daten ausgeleitet werden sollen‘, drohe die massenhafte und proaktive Übermittlung von Nutzerinformationen, schlägt die GFF [Gesellschaft für Freiheitsrechte] Alarm“, heißt es dazu bei heise online.

Amazon plant ab Montag Werbung in Prime Video – möglicherweise rechtswidrig

Bereits vor einiger Zeit kündigte Amazon an, nicht mehr nur im freevee genannten Gratis-Angebot fürs Medienstreaming Werbung auszuspielen. Auch zahlende Prime-Mitglieder sollen ab kommendem Montag, dem 5. Februar 2024, Werbung angezeigt bekommen. Wer das nicht möchte, kann sich neben den weiterhin geltenden Kosten für Amazon Prime mit einer zusätzlichen Gebühr von 2,99 Euro pro Monat von der Werbung freikaufen.

Da das aber einer Preiserhöhung gleichkommt (höhere Kosten für die gewohnte Leistung), die mit einer User-seitigen Bestätigung einhergehen müsste, soll das Vorgehen rechtswidrig sein. Das sieht zumindest die Stiftung Warentest so und bietet einen Musterbrief für den Widerspruch an: Artikel mit Musterbrief-Download. Klickt in dem verlinkten Artikel einfach auf den „Unser Musterbrief hilft Ihnen“-Link, um die entsprechende .rtf-Datei herunterzuladen und damit Einspruch bei Amazon zu erheben.

Höhere Altersgrenze für die Nutzung von Social Media geplant

Im US-Bundesstaat Florida wird aktuell ein Social-Media-Verbot für alle unter 16 Jahren vorbereitet. Die einzelnen Plattformen müssten durch das Inkrafttreten des Gesetzes nicht nur funktionierende Altersabfragen implementieren, sondern auch alle bisherigen User unter der Altersgrenze rausschmeißen. Das Repräsentantenhaus hat dem Entwurf bereits zugestimmt. Gleichzeitig hat der Bürgermeister von New York City gemeint, dass soziale Medien in seiner Stadt als Umweltgift eingestuft wurden.

Weiterhin müssen mehrere führende Kräfte von Meta, X, TikTok, Discord und Co. vor dem US-Senat zur Sicherheit von Kindern auf ihren Plattformen aussagen. Mark Zuckerberg lässt im Rahmen dessen verlautbaren, dass nicht die Plattformbetreiber, sondern die App Stores (also letztlich Apple und Google) die Altersabfrage übernehmen müssten – so als gäbe es keine Facebook- oder TikTok-Webseite, mit der man das Ganze umgehen könnte… Die Bemühungen der US-Gesetzgebung könnten auch in der EU Auswirkungen haben und den Zugang zu Social Media beschränken (Quellen: 1, 2, 3, 4).

Cybersicherheit: Boomer sicherer unterwegs als die Gen Z

Die Generation Z ist die erste gesellschaftliche Kohorte, die mit dem Internet als alltäglichem Begleiter aufgewachsen ist. Doch der Status als „Digital Natives“ macht die jungen Leute nicht wirklich sicherer im Umgang mit ihren Daten oder Logins. Eine aktuelle Umfrage soll sogar zeigen, dass Baby-Boomer, also die Vor-Vor-Vorgängergeneration, mehr auf ihre Cybersicherheit achten als die Gen Z. Befragt wurden zwischen dem 13. und 27. April 2023 für die Untersuchung 5.748 Personen aus den USA, Kanada, UK, Deutschland, Frankreich und Neuseeland.

Der Datenlage zufolge sollen bereits 43% der Gen Z Opfer von Cyberkriminalität geworden sein, während es bei den Millennials (Gen Y) 36%, in der Gen X 23% und bei den Boomern lediglich 15% waren. Die Digital Natives sind also fast dreimal so anfällig für Cybercrime wie jene Generation, der man immer zu Weihnachten bei ihren Computer- und Handyproblemen helfen muss. Der Aussage, das Online-Security eine Priorität ist, stimmen mit 94% vor allem Leute der Silent Generation zu, gefolgt von Boomern mit 91%. Die Gen Z liegt bei 69%. Mehr Zahlen und Analysen gibt’t bei CybSafe: Landing-Page.

Geburtsjahre der aktuellen Generationen / Kohorten zur Erklärung:

  • Generation Alpha: 2010er bis 2020er
  • Generation Z / Zoomer: 1996 bis 2012
  • Millennials / Generation Y: 1980 bis 1995
  • Generation X: 1965 bis 1979
  • Baby Boomers / „Boomer“: 1946 bis 1964
  • Silent Generation: 1928 bis 1945

Neue Hinweise auf Apples homeOS

In der aktuellsten tvOS-Beta gibt es Hinweise auf ein sogenanntes homeOS (hier bereits vor drei Jahren diskutiert). Dass Apple im Hintergrund an einem Betriebssystem fürs Zuhause arbeitet, ist seit 2021 nur durch wenige Indizien bekannt; etwa durch die damaligen Jobausschreibungen, durch die Änderung der Basis für die HomePod-Software (tvOS statt iOS als Ausgangssoftware), und nun durch die Erwähnung in dem kommenden Update für den Apple TV. Das neue homeOS könnte als Einheits-System für Apple TV, HomePod und neue Apple-Geräte aus dem Bereich „Smart Home“ eingesetzt werden. Displays für die Wand und HomePods mit Displays sind dabei gerüchteweise im Gespräch (Quelle).

Das letzte MacBook Pro mit CD-Laufwerk ist nun „obsolet“

Das 13 Zoll MacBook Pro, das Mitte 2012 auf den Markt kam, ist nun laut offizieller Apple-Liste als „obsolet“ eingestuft worden. Das ist das letzte Modell mit einem physischen Laufwerk für CDs und DVDs. Das heißt, dass man keine Softwareupdates mehr für das Gerät erwarten kann, selbst wenn schwerwiegende Sicherheitslücken vorliegen. Zudem bietet Apple keine Reparaturen oder andere Service-Leistungen mehr an. Die offiziellen Listen für Vintage- und Obsolete-Produkte von Apple findet ihr hier. Wenn ihr euren Legacy Mac in die Reparatur geben wollt, dann empfehlen wir euch die Sadaghian-Werkstatt in Hamburg (kostenloser DHL-Versand).

Apples 5G-Chip-Odyssee: Qualcomm-Chips werden noch bis mindestens 2027 genutzt

Apple soll Medienberichten zufolge ja schon seit einiger Zeit versuchen, eigene Modem-Chips für die Mobilfunkverbindung herzustellen, aktuell für die Verbindung ins 5G-Netz. Mit dem eigenen Chip könnten dann nicht nur das iPhone und iPad, sondern auch MacBooks ausgestattet werden. Jedoch scheint man sich bei Apple mit der Entwicklung schwer zu tun, sodass nun die Versorgung mit 5G-Chips durch den Hersteller Qualcomm verlängert wurde – bis März 2027. Ob man dann bei Apple weiter ist, das wird sich zeigen müssen (Quelle).

Apple Vision Pro Erfahrungsberichte: Virtuelle Realität statt Augmented Reality

Zwar startet heute erst der offizielle Verkauf des Apple Vision Pro VR-Headsets in den USA. Zuvor konnten einige Presseleute aber schon ein paar Erfahrungen mit dem Spatial Computer sammeln. Einige der lesens- und sehenswerten Berichte habe ich euch bereits in diesen beiden Beiträgen zusammengefasst:

Schaut man sich noch weiter nach Test- und Erfahrungsberichten zur Vision Pro um, dann findet man oftmals Lobpreisungen mit kleinen Hinweisen zu noch nicht ganz optimalen Funktionen. Aber auch Artikel und Videos zu den offensichtlichen Problemen der Vision Pro gibt es. Hinzu kommen kleine Beiträge zu einzelnen Beobachtungen, Bugs und verbesserungswürdigen Kleinigkeiten. Hier noch zwei Vertreter dieser Meinungsdarstellungen:

  • Reviews highlight nine problems with Vision Pro passthrough: ‘VR trying to be AR’ – 9to5Mac
  • You can’t edit your Apple Vision Pro home screen: visionOS apps are arranged alphabetically – 9to5Mac

Insgesamt kann man immer mehr die Einschätzung lesen, dass Apple sich mit seiner „Augmented Reality“-Ankündigung verzettelt hat. Denn mit der Vision Pro schaut man sich nicht in der tatsächlichen Umwelt um und ruft dabei digitale Elemente ins Sichtfeld. Stattdessen schaut man auf Displays, die einem einen Mix aus Kamerabild und visionOS zeigen. Und das ist streng genommen Virtual Reality.

Offizieller Start der Unity-Werkzeuge für AR-Anwendungen auf der Vision Pro

Um aber dennoch ein bisschen AR-Feeling in die VR-Erfahrung zu bringen, gibt es nun offiziell die schon vor einiger Zeit angekündigten Developer-Werkzeuge von Unity. Diese bieten „PolySpatial“-Elemente an, die für die Interaktion in der (auf Displays übertragenen) Umgebung genutzt werden können. Wer sich dafür interessiert, kann sich die offiziellen Infos im Unity-Blog anschauen (hier). Dort gibt es zudem den Hinweis darauf, dass das Videospiel „LEGO Builder’s Journey“ mit Unity für die 3D-Nutzung in visionOS portiert wurde.

Noch mehr Sir Apfelot für euch!

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