Bitcoin-Mining: Steuern auf Schaffung von Kryptowährung

Bitcoin-Mining als Gewerbe führt zu Steuerzahlungen.

Bitcoin, Ethereum und andere Kryptowährungen haben in den letzten Jahren einen regelrechten Hype erfahren. Als anarchische Währungen aus dem Internet haben sie den Ruf, ihren Tradern den schnellen Reichtum zu schenken. Doch beim gewinnbringenden Handel sowie vor allem auch beim Mining, also dem Erschaffen von Bitcoins und Co., fallen ab bestimmten Mengen Steuern an. Wer also fleißig Bitcoin-Mining betreibt und seine Grafikkarten heiß laufen lässt, der sollte vielleicht Kontakt zu einem Steuerberater aufnehmen.

Hinweis: Ich bin kein Steuerberater und gebe an dieser Stelle nur Ergebnisse meiner Recherche wieder. Solltet ihr Fragen, spezielle Anliegen oder zu versteuerndes Einkommen haben, dann wendet euch bitte an eine entsprechende Fachkraft.

Bitcoin-Mining und Handel mit Kryptowährungen - beides kann eine Steuerpflicht mit sich bringen. Bitcoins und Steuern gehören also oft zusammen.
Bitcoin-Mining und Handel mit Kryptowährungen – beides kann eine Steuerpflicht mit sich bringen. Bitcoins und Steuern gehören also oft zusammen.

Bitcoin-Mining in der Blockchain: Steuern sind fällig

Wer Mining betreibt und in der Blockchain neue Blöcke erzeugt, der erhält dafür brandneue Bitcoins. Pro Block sind das bei erfolgreicher Einbringung in die digitale Wertschöpfung 12,5 Einheiten der Kryptowährung. Nach aktuellem Kurs (19. April 2018) entspricht das 82.471,75 Euro. Dass das ein ziemlich hoher Umsatz ist, das dürfte jedem auffallen. Natürlich auch dem Finanzamt.

Aber nicht nur beim exzessiven Mining mit dem Ziel von sechs-, sieben- oder achtstelligen Eurobeträgen, sondern auch beim spekulativen Geschäft und gelegentlichem Mining mit der Erwirtschaftung kleinerer Gewinne sind je nach Höhe des Einkommens Abgaben an den Fiskus zu zahlen. Im Folgenden habe ich euch mal zusammengefasst, welche Beträge man beim Handel mit Bitcoins bzw. beim Bitcoin-Mining im Hinterkopf behalten sollte.

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Bitcoins: Ab wann werden Steuern fällig?

Es gibt verschiedene Staffelungen beim Einkommen, die jeweils zu einer anderen Besteuerung führen. Die folgende Übersicht soll nur einen Anhaltspunkt bieten. Wie es sich im Einzelfall verhält, das solltet ihr mit dem Finanzamt respektive einer Steuerberatung klären.

  • „Einkünfte aus sonstigen Leistungen“ bis 256 Euro im Jahr: Steuerfrei
  • Gewinne aus dem Veräußerungsgeschäft (Einnahmen minus Ausgaben beim Handel) über 600 Euro im Jahr: Wird besteuert
  • Bitcoin-Mining im Gewerbebetrieb (also mit Gewinnabsicht): Muss angemeldet und besteuert werden
  • Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer fällt nicht an, da Einnahmen nicht direkt mit der Mining-Leistung zusammenhängen und da es im Grunde keinen Leistungsempfänger gibt.

Noch mehr Infos und Einzelheiten

Ausführlichere Erläuterungen der einzelnen Einnahmemodelle, der Notwendigkeit eines Gewerbescheins beim gewinnorientierten Mining sowie der Verlustverrechnung bei negativ verlaufendem Handel gibt es bei CIO. Im Artikel des Fachmagazins werden die einzelnen Punkte noch einmal ausführlich beleuchtet. Falls ihr selbst Erfahrungen mit Bitcoin, Ethereum, anderen Kryptowährungen und deren Erschaffung bzw. Versteuerung gemacht habt, dann lasst gern einen Kommentar da!

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1 Kommentar zu „Bitcoin-Mining: Steuern auf Schaffung von Kryptowährung“

  1. Lobbyismus, weshalb es die Gegenwehr vieler Staaten gibt. Zum Vergleich: Zölle auf eingeführte Agrarprodukte durch die EU: Rindfleisch 69 % Einfuhrsteuern Schweinefleisch 26 % Einfuhrsteuern Autos, die von den USA in die EU eingeführt werden, werden mit 10 % besteuert. Im Gegensatz besteuern die USA all diese Produkte bei Einfuhren in die Staaten mit 2,5 % Fazit: Die USA sind nicht die Störer, die Störer sind wir, basta. Besser mal recherchieren, bevor ihr den Zeitungsdreck des Journaille-Abschaums nachplappert. Die USA haben jewedes Recht, es uns gleich zu tun, sie haben diese EU-Frechheit zu lange auf sich sitzen lassen.

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